Vor einiger Zeit habe ich mich über eine Eventplattform für ein „Macherinnen“-Businessfrühstück angemeldet. Netzwerken, Austausch mit anderen Gründerinnen – das klang gut. Was ich nicht wusste: Zwei Fotografen liefen unentwegt durch den Raum und hielten alles fest. Noch während des Events tauchten die ersten Bilder auf Instagram auf, weitere folgten später auf Social Media und auf der Website des Frauennetzwerks.
Und ich habe mich gefragt: Ist das eigentlich okay? Darf jemand mich auf fremden Kanälen einfach so zeigen und damit für das eigene Angebot werben, ohne dass ich mein Einverständnis dafür gegeben habe?
Menschen auf Eventfotos sehen wir ständig. Gleiches gilt für Gesichter, Kommentare und Screenshots von Frauen in Newslettern oder auf Social Media. Es wirkt völlig normal, irgendwo abgebildet zu werden. Aber nicht alles, was üblich ist, ist automatisch in Ordnung. Und nicht alles, was ständig gemacht wird, sollten wir einfach hinnehmen.
1. Fotos von dir auf Events, Workshops & Co.
Darf man dich auf einer Veranstaltung fotografieren?
Mitunter ja. Vor allem dann, wenn allgemein auf dieser Veranstaltung fotografiert wird und du Teil des Geschehens bist.
Darf ein Foto von dir danach online veröffentlicht werden?
Nein. Grundsätzlich darf dein Bild oder dein Gesicht nicht ohne deine Einwilligung veröffentlicht werden. Ausnahmen gibt es nur in bestimmten Fällen, etwa bei größeren Veranstaltungen oder Demonstrationen.
Was heißt das praktisch?
Ein allgemeines Übersichtsbild der Veranstaltung ist etwas anderes als ein Foto, auf dem du klar erkennbar im Mittelpunkt stehst. Und es ist noch einmal etwas anderes, wenn genau dieses Bild später auf Instagram, der Website oder in einem Newsletter mit kommerziellem Hintergrund landet.
Wichtig: Wenn du auf einem Event warst, darf dein Gesicht nicht automatisch auf Websites, Social Media oder in Newslettern veröffentlicht werden.
Was kannst du tun?
Wenn du nicht möchtest, dass Fotos von dir veröffentlicht werden, sag das am besten schon vor dem Event oder direkt vor Ort der veranstaltenden Person, dem Veranstalter oder dem Team. Du musst das nicht begründen.
Sind Bilder von dir bereits online, kannst du verlangen, dass sie gelöscht werden. Auch dafür musst du dich nicht rechtfertigen. Für den ersten Schritt reicht eine formlose Nachricht.

2. Dein Bild aus Social Media
Darf jemand dein Profilbild oder ein Foto von deinem Account einfach übernehmen?
Nein. Nur weil dein Profilbild oder ein Foto, das du selbst gepostet hast, öffentlich sichtbar sind, darf es niemand einfach kopieren und woanders veröffentlichen.
Gilt das auch für Screenshots?
Ja. Auch ein Screenshot ändert nichts daran, dass es dein Bild ist.
Und wenn jemand deinen Namen dazuschreibt?
Dann ist es nicht harmloser, sondern oft noch problematischer. Denn mit deinem Namen wirst du noch eindeutiger erkennbar und einer Aussage oder einem bestimmten Zusammenhang zugeordnet.
Was heißt das praktisch?
Es geht nicht nur um Fotos, die direkt von deinem Profil genommen werden. Es geht auch um Screenshots, in denen dein Profilfoto oder andere erkennbare Bilder von dir auftauchen und dann auf Social Media, Websites oder in Newslettern weiterverwendet werden.
Wichtig: Wenn deine Bilder bzw. Fotos von dir irgendwo öffentlich sichtbar sind, darf sie niemand einfach ohne dein Wissen und Einverständnis für eigene Zwecke verwenden.
Was kannst du tun?
Wenn dein Bild ohne deine Zustimmung übernommen und für fremde Kanäle, Newsletter, Websites oder sonstige Veröffentlichungen benutzt wurde, ist das nicht einfach „unschön“, sondern eine unzulässige Nutzung deines Bildes. Du kannst verlangen, dass das sofort unterlassen und gelöscht wird.

3. Dein Kommentar, deine Nachricht
Darf jemand deinen Kommentar einfach für die eigenen Kanäle benutzen?
Nein. Nur weil du öffentlich etwas kommentierst, darf das niemand einfach herausziehen und für Social Media, Newsletter, Websites oder andere Veröffentlichungen verwenden.
Gilt das auch für DMs und E-Mails?
Ja. Private Nachrichten jeglicher Art dürfen erst recht nicht einfach für die Außendarstellung anderer benutzt werden.
Und wenn dein Name geschwärzt wird?
Auch dann ist es nicht automatisch in Ordnung. Denn dein Kommentar, dein Profilfoto, dein Sprachstil oder der Zusammenhang können trotzdem noch erkennbar sein.
Was heißt das praktisch?
Es macht einen Unterschied, ob du jemandem etwas schreibst oder ob diese Person deine Worte nimmt und damit das eigene Angebot, den eigenen Account oder das eigene Business nach außen präsentiert.
Wichtig: Wenn du etwas kommentiert oder geschrieben hast, darf es niemand einfach für die eigenen Kanäle oder Veröffentlichungen verwenden.
Was kannst du tun?
Wenn dein Kommentar, deine Nachricht oder ein Screenshot davon ohne deine Zustimmung veröffentlicht wurde, musst du das nicht hinnehmen. Du kannst verlangen, dass die Veröffentlichung gelöscht und künftig unterlassen wird.
Warum dir der Umgang mit deinem Bild und deinen Inhalten nicht egal sein sollte
Du verlierst Privatsphäre: Sobald andere über dein Bild oder deine Texte verfügen, entscheidest nicht mehr allein du, wo du auftauchst und in welchem Zusammenhang.
Du gibst Kontrolle ab: Du kannst plötzlich auf einer Website, in einem Newsletter oder neben einem Angebot erscheinen, mit dem du gar nicht in Verbindung gebracht werden möchtest.
Du wirst zur unbezahlten Werbebotschafterin: Dein Bild macht ein Event lebendig, dein Kommentar wirkt wie Zustimmung, deine Nachricht wie ein Beleg dafür, dass etwas gut und vertrauenswürdig ist – ohne dass du je gefragt wurdest.
Hinweis: Dieser Artikel ersetzt keine Rechtsberatung und dient einer ersten Orientierung.
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